Beglaubigte Übersetzung

Strafregisterauszug und Führungszeugnis Arabisch übersetzen lassen

Arabisch ↔ DeutschArabisch ↔ Englisch

Beglaubigte Übersetzung Ihres Strafregisterauszugs aus dem Heimatland für Aufenthaltstitel, Rot-Weiß-Rot Karte, Staatsbürgerschaft oder Arbeitgeber in Österreich. Zügig, weil die Gültigkeit dieser Bescheinigungen meist kurz ist.

Ihre Ansprechpartnerin

Ich kenne die Fristen in Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsverfahren aus der täglichen Arbeit mit Behörden und plane die Übersetzung so, dass Ihr Auszug rechtzeitig vorliegt.

Wofür Sie den Strafregisterauszug Arabisch übersetzen lassen müssen

Wer in Österreich einen Aufenthaltstitel, die Rot-Weiß-Rot Karte oder die Staatsbürgerschaft beantragt, muss in vielen Fällen einen Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland vorlegen. Je nach Land heißt er Führungszeugnis, Leumundszeugnis, polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Certificate of Good Conduct.

Da das Dokument auf Arabisch ausgestellt ist, verlangen die Behörden eine beglaubigte Übersetzung. Sie wird von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und ist bei Behörden, Gerichten und Arbeitgebern in ganz Österreich anerkannt.

Warum der Zeitpunkt entscheidend ist

Strafregisterauszüge haben fast überall eine kurze Gültigkeit. Österreichische Behörden akzeptieren die Bescheinigung meist nur, wenn sie bei der Antragstellung nicht älter als wenige Monate ist, häufig werden drei Monate genannt. Die Frist läuft ab dem Ausstellungsdatum im Herkunftsland, nicht ab der Übersetzung. Rechnen Sie also rückwärts: Ausstellung, gegebenenfalls Apostille oder Legalisation, Versand, Übersetzung, Vorlage. Wir übersetzen den Auszug deshalb bevorzugt sofort nach Eingang und liefern vorab als PDF.

  • Auszug erst beantragen, wenn Behördentermin oder Einreichung absehbar sind
  • Apostille oder Legalisation im Herkunftsland vor dem Versand erledigen
  • Scan sofort nach Erhalt an uns senden, das Original kann nachkommen

Was die beglaubigte Übersetzung enthalten muss

Übersetzt wird das gesamte Dokument: Kopfzeile der ausstellenden Behörde, Aktenzeichen, Zweck, Ergebnisvermerk, Ausstellungsdatum, Gültigkeitshinweis, Stempel, Unterschriften und Rückseite. Bei Auszügen mit Eintragungen werden Delikt, Gericht, Datum und Strafmaß originalgetreu wiedergegeben, ohne Wertung oder Auslassung.

Die Namensschreibung folgt der maschinenlesbaren Zone Ihres Reisepasses, damit Auszug, Pass und alle anderen übersetzten Dokumente übereinstimmen. Hidschri-Daten werden um das gregorianische Datum ergänzt, Stempel und Verifizierungsnummern beschrieben.

Typische Herkunftsländer

Syrien, Irak, Ägypten, Jordanien, Libanon, Saudi-Arabien, Emirate, Libyen, Marokko, Tunesien, Algerien, Sudan, Jemen.

Typische Bezeichnungen

Strafregisterauszug, Führungszeugnis, Leumundszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Police Clearance Certificate.

Apostille und Legalisation

Ob der Auszug zusätzlich eine Apostille oder eine Legalisation braucht, hängt vom Herkunftsland ab. Für Staaten des Haager Apostilleübereinkommens genügt in der Regel die Apostille der zuständigen Stelle im Ausstellungsland. Für die meisten anderen arabischen Staaten ist eine Legalisation üblich: Beglaubigung durch das dortige Außenministerium und anschließend durch die österreichische Vertretungsbehörde. Da die Praxis variiert, klären Sie die genaue Anforderung am besten vorab mit der empfangenden Stelle.

Lieferzeit und Preis

Ein Strafregisterauszug umfasst meist ein bis zwei Seiten und ist in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen fertig, auf Anfrage auch schneller. Der Preis richtet sich nach Umfang und Dringlichkeit, das Angebot ist individuell.

So läuft die Übersetzung ab

Vier Schritte, damit der Auszug innerhalb seiner Gültigkeit vorliegt.

1

Scan senden

Auszug samt Rückseite und Passdatenseite per Formular oder E-Mail schicken.

2

Angebot erhalten

In der Regel innerhalb weniger Stunden mit Preis und Liefertermin.

3

Übersetzung und Beglaubigung

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer übersetzen und beglaubigen.

4

PDF und Original

PDF vorab, Original per Post oder zur Abholung in Wien.

Verwandte Dokumente

Unterlagen, die im selben Verfahren meist ebenfalls übersetzt werden.

StrafregisterauszugFührungszeugnisLeumundszeugnisUnbedenklichkeitsbescheinigungReisepassGeburtsurkundeHeiratsurkundeArbeitsvertrag

Vertraut von führenden Organisationen

UNICRI
Bundesministerium für Inneres
Caritas
Europäische Kommission
Botschaft des Sultanats Oman in Wien
GIZ, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Bundesministerium für Landesverteidigung
Stadt Wien, MA 11 Kinder- und Jugendhilfe
BIRD, Bureau for Institutional Reform and Democracy
Landespolizeidirektion Wien
Jugendamt Graz
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Barmherzige Brüder Graz

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Dienstleistung (optional)

Häufige Fragen zum Strafregisterauszug

Fristen, Apostille und Ablauf.

Eine einheitliche Regel gibt es nicht. Viele Behörden verlangen, dass der Auszug bei Einreichung nicht älter als drei Monate ist, manche akzeptieren sechs Monate. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum im Herkunftsland.

Ja. Senden Sie uns den Scan, sobald Sie ihn haben, wir beginnen sofort. Die Übersetzung wird mit einer Kopie verbunden. Wird die Apostille oder Legalisation später angebracht, muss dieser Zusatz allerdings nachübersetzt werden.

Ja, das ist wichtig. Wir übernehmen die Schreibweise aus der maschinenlesbaren Zone Ihres Passes. Schicken Sie uns daher bitte immer die Passdatenseite mit, auch wenn nur der Auszug übersetzt werden soll.

Das hängt vom Ausstellungsland ab. Einige arabische Staaten sind dem Apostilleübereinkommen beigetreten, die meisten anderen legalisieren über das Außenministerium und die österreichische Botschaft. Klären Sie das vor dem Versand.

Wir übersetzen den Auszug genau so, wie er ausgestellt wurde, ohne Kommentar. Die Bewertung liegt bei der Behörde. Alle Angaben behandeln wir streng vertraulich, auf Wunsch mit Vertraulichkeitsvereinbarung.

Ja. Für Arbeit, Aufenthalt oder Heirat in einem arabischen Land brauchen Sie oft die österreichische Bescheinigung auf Arabisch. Fragen Sie bei der Botschaft des Ziellandes, ob vorher eine Beglaubigung durch das österreichische Außenministerium nötig ist.

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns.

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