Beglaubigte Übersetzung

Heiratsurkunde Arabisch übersetzen lassen

Arabisch ↔ DeutschArabisch ↔ Englisch

Beglaubigte Übersetzung Ihrer arabischen Heiratsurkunde für Familienzusammenführung, Aufenthaltstitel, Namensänderung und Standesamt. Anerkannt bei allen österreichischen Behörden.

Ihre Ansprechpartnerin

Ich kenne die Eheverträge und Registerauszüge aus Syrien, Jordanien, Ägypten und den Golfstaaten und prüfe jede Urkunde vor der Übersetzung auf Vollständigkeit.

Wann Sie eine Heiratsurkunde Arabisch übersetzen lassen müssen

Wer seine Heiratsurkunde Arabisch übersetzen lassen möchte, braucht sie meist für die Familienzusammenführung bei der MA 35 oder einer Bezirkshauptmannschaft, den Aufenthaltstitel als Familienangehörige, die Namensänderung nach der Eheschließung, die Eintragung der Ehe beim Standesamt oder die Staatsbürgerschaft.

Diese Stellen akzeptieren ausschließlich beglaubigte Übersetzungen. Sie werden von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt, mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsformel versehen und fest mit einer Kopie des Originals verbunden.

Ehevertrag, Heiratsurkunde oder Familienbuch: was die Behörde braucht

In vielen arabischen Ländern gibt es mehrere Dokumente für die Ehe. Welches die Behörde verlangt, hängt vom Verfahren ab, oft werden zwei zusammen gebraucht.

Ehevertrag (Aqd Zawaj)

Der religiöse oder standesamtliche Ehevertrag mit Brautgabe, Zeugen und Vollmachtgeber, aus Syrien, Jordanien und Ägypten meist das Hauptdokument.

Heiratsurkunde

Der Auszug aus dem Zivilregister mit Registernummer, für die MA 35 häufig das Dokument der Wahl.

Familienbuch

Zeigt beide Ehegatten und Kinder auf einer Seite, für die Familienzusammenführung oft die praktischste Lösung.

Bestätigung der Ehe

Nachträgliche gerichtliche Bestätigung einer religiös geschlossenen Ehe. Ohne sie erkennen Behörden eine rein religiöse Ehe in der Regel nicht an.

Typische Stolpersteine bei arabischen Heiratsurkunden

Die beglaubigte Übersetzung gibt das gesamte Dokument wieder, einschließlich Stempel, Zeugen, Brautgabe und Randvermerke. Vier Punkte sind besonders wichtig:

  • Namen beider Ehegatten und der Eltern exakt wie in den Reisepässen transliteriert, sonst verzögert sich das Verfahren.
  • Datum der Eheschließung: Viele Eheverträge tragen ein Hijri-Datum oder beide Daten. Wir rechnen um und geben beide an.
  • Religiöse Eheverträge aus Syrien oder dem Irak brauchen meist die gerichtliche Bestätigung und den Stempel des Außenministeriums, fehlt einer davon, sagen wir es Ihnen vorab.
  • Handschriftliche Einträge wie Brautgabe oder Zeugen werden vollständig übersetzt, unleserliche Stellen als unleserlich vermerkt.

Apostille oder Legalisation je nach Herkunftsland

Ob die Heiratsurkunde vor der Übersetzung eine Apostille oder eine Legalisation braucht, entscheidet die empfangende Behörde. Die gängige Praxis:

  • Syrien, Irak, Ägypten, Jordanien und Libanon sind nach unserem Kenntnisstand nicht Teil des Haager Apostille-Übereinkommens. Üblich ist die Legalisation über das Außenministerium des Herkunftslandes und die österreichische Vertretungsbehörde vor Ort.
  • Golfstaaten: Saudi-Arabien, Oman und Bahrain arbeiten in der Regel mit der Apostille, für die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und Kuwait ist meist die Legalisation vorgesehen.
Klären Sie vor der Übersetzung mit der MA 35 oder dem Standesamt, welche Beglaubigung verlangt wird. Wir übersetzen danach, damit alle Vermerke enthalten sind, und geben keine rechtsverbindliche Auskunft.

Lieferzeit und Preis

Eine Heiratsurkunde umfasst meist eine bis drei Seiten. Die beglaubigte Übersetzung ist in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen fertig, Express auf Anfrage. Der Preis richtet sich nach Umfang, Lesbarkeit und Sprachrichtung, Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot.

So läuft die Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde ab

Vier Schritte, meist ohne persönlichen Termin.

1

Scan senden

Heiratsurkunde und Passseiten beider Ehegatten als Scan oder Foto per Formular oder E-Mail schicken.

2

Angebot erhalten

Individuelles Angebot mit Liefertermin, in der Regel innerhalb weniger Stunden.

3

Beglaubigte Übersetzung

Übersetzung durch allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer.

4

PDF und Original

Vorab als PDF, das Original per Post oder zur Abholung in Wien.

Verwandte Dokumente

Häufig gemeinsam übersetzt.

EhevertragFamilienbuchGeburtsurkundeLedigkeitsbescheinigungScheidungsurkundeReisepass

Vertraut von führenden Organisationen

UNICRI
Bundesministerium für Inneres
Caritas
Europäische Kommission
Botschaft des Sultanats Oman in Wien
GIZ, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Bundesministerium für Landesverteidigung
Stadt Wien, MA 11 Kinder- und Jugendhilfe
BIRD, Bureau for Institutional Reform and Democracy
Landespolizeidirektion Wien
Jugendamt Graz
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Barmherzige Brüder Graz

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Beschreiben Sie Ihr Projekt und wir melden uns mit einem Angebot, in der Regel innerhalb weniger Stunden.

Dienstleistung (optional)

Häufige Fragen zur Übersetzung der Heiratsurkunde

Kurz beantwortet.

In der Regel verlangt die Behörde eine staatlich registrierte Ehe, also den Ehevertrag mit gerichtlicher Bestätigung oder den Auszug aus dem Zivilregister. Fragen Sie nach, welches Dokument erwartet wird, dann übersetzen wir genau dieses.

Ja, die beglaubigte Übersetzung gibt das gesamte Dokument wieder, auch Brautgabe, Zeugen und Vollmachtgeber. Nichts wird weggelassen.

Bei ein bis drei Seiten in der Regel ein bis drei Werktage ab Auftragsbestätigung. Express ist auf Anfrage möglich, nennen Sie uns dazu Ihren Behördentermin.

Häufig ja, weil das Familienbuch die Kinder mit abbildet. Wir übersetzen beide gemeinsam und achten auf identische Namensschreibung.

In der Regel die beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde und den Reisepass. Wir übernehmen die Schreibweise aus dem Reisepass, damit der neue Name überall einheitlich ist.

Eine im Herkunftsland gültig geschlossene und registrierte Ehe wird in Österreich in der Regel anerkannt, geprüft wird das im jeweiligen Verfahren. Die beglaubigte Übersetzung ist dafür die Grundlage.

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns.

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