Beglaubigte Übersetzung

Reisepass und Personalausweis Arabisch übersetzen lassen

Arabisch ↔ DeutschArabisch ↔ Englisch

Beglaubigte Übersetzung Ihres arabischen Reisepasses oder Personalausweises für Aufenthaltstitel, Bankkonto, Eheschließung und Staatsbürgerschaft in Österreich. Anerkannt bei Behörden, mit klarem Angebot vorab.

Ihre Ansprechpartnerin

Ich prüfe bei jedem Ausweisdokument, ob die Namensschreibung zur maschinenlesbaren Zone und zu Ihren übrigen Unterlagen passt, bevor die Übersetzung beglaubigt wird.

Wer die Übersetzung von Reisepass und Ausweis verlangt

Einen Reisepass Arabisch übersetzen zu lassen klingt zunächst überflüssig, denn die Datenseite ist teilweise zweisprachig. In der Praxis verlangen österreichische Stellen trotzdem regelmäßig eine beglaubigte Übersetzung: die Einwanderungsbehörde (in Wien die MA 35) beim Antrag auf einen Aufenthaltstitel, das Standesamt bei der Anmeldung einer Eheschließung, die Staatsbürgerschaftsbehörde, Banken bei der Kontoeröffnung, Notare und Gerichte.

Ausstellungsbehörde, Vermerke, Verlängerungen, Visa und Grenzstempel stehen meist nur auf Arabisch. Eine beglaubigte Übersetzung macht das gesamte Dokument lesbar. Sie wird von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsformel versehen.

Was die beglaubigte Übersetzung enthalten muss

Übersetzt wird das vollständige Dokument, nicht nur die Datenseite: Personendaten, Ausstellungs- und Ablaufdatum, ausstellende Behörde, Vermerke, Verlängerungen sowie Visa- und Stempelseiten, sofern die Behörde diese verlangt.

  • Vollständige Wiedergabe aller Felder, auch Passnummer und Seriennummer
  • Beschreibung von Stempeln, Siegeln und Unterschriften mit Übersetzung des Stempeltextes
  • Anmerkung der Übersetzerin bei unleserlichen oder beschädigten Stellen
  • Beglaubigungsformel, Stempel und Unterschrift auf jeder Übersetzung

Typische Stolpersteine bei arabischen Ausweisen

Der wichtigste Punkt ist die Schreibweise des Namens. Maßgeblich ist die Schreibung in der maschinenlesbaren Zone des Reisepasses nach ICAO-Standard. Diese Form übernehmen wir in die Übersetzung, und dieselbe Form sollte auch in Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Zeugnissen und allen weiteren Übersetzungen stehen. Abweichende Schreibweisen führen bei Behörden zu Rückfragen oder zu Zweifeln an der Identität.

Weitere typische Fragen betreffen Datumsangaben nach dem Hidschri-Kalender, die wir um das gregorianische Datum ergänzen, sowie Personalausweise mit Angaben zu Beruf, Religion oder Familienstand, die wir originalgetreu übersetzen, ohne etwas wegzulassen oder zu ergänzen.

Apostille oder Legalisation: brauchen Sie das?

Für Reisepässe und Personalausweise ist eine Apostille oder Legalisation in der Regel nicht vorgesehen, weil es sich um Identitätsdokumente handelt. Da die Anforderungen je nach Herkunftsland und empfangender Stelle variieren, fragen Sie am besten kurz bei der Behörde nach. Die beglaubigte Übersetzung selbst wird von österreichischen Behörden, Gerichten und Universitäten anerkannt.

Lieferzeit und Preis

Ein Reisepass oder Personalausweis mit ein bis fünf zu übersetzenden Seiten ist in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen fertig. Wenn ein Behördentermin drängt, fragen Sie nach Express. Der Preis richtet sich nach der Zahl der Seiten und Stempel, Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot.

So läuft die Übersetzung ab

Vier Schritte vom Scan bis zum beglaubigten Original.

1

Scan oder Foto senden

Alle relevanten Seiten gut lesbar per Formular oder E-Mail schicken.

2

Angebot erhalten

In der Regel innerhalb weniger Stunden mit Preis und Liefertermin.

3

Übersetzung und Beglaubigung

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer übersetzen und beglaubigen.

4

PDF und Original

Vorab als PDF, das Original per Post oder zur Abholung in Wien.

Verwandte Dokumente

Häufig zusammen mit dem Reisepass gefragt.

ReisepassPersonalausweisAufenthaltskarteMeldebestätigungGeburtsurkundeFamilienbuchFührerscheinStrafregisterauszug

Vertraut von führenden Organisationen

UNICRI
Bundesministerium für Inneres
Caritas
Europäische Kommission
Botschaft des Sultanats Oman in Wien
GIZ, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Bundesministerium für Landesverteidigung
Stadt Wien, MA 11 Kinder- und Jugendhilfe
BIRD, Bureau for Institutional Reform and Democracy
Landespolizeidirektion Wien
Jugendamt Graz
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Barmherzige Brüder Graz

Angebot anfordern

Beschreiben Sie Ihr Projekt und wir melden uns mit einem Angebot, in der Regel innerhalb weniger Stunden.

Dienstleistung (optional)

Häufige Fragen zur Übersetzung von Reisepass und Ausweis

Was Kundinnen und Kunden uns vor der Beauftragung fragen.

Das hängt von der Behörde ab. Für Bankkonto oder Arbeitgeber genügt meist die Datenseite. Einwanderungsbehörde und Standesamt wollen oft auch Visa und Vermerke sehen. Senden Sie uns im Zweifel alle Seiten, wir übersetzen genau den gewünschten Umfang.

Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto genügt. Die Übersetzung wird mit einer Kopie des Dokuments verbunden. Das Original zeigen Sie meist ohnehin bei der Vorsprache vor.

In der Regel ein bis drei Werktage für ein bis fünf Seiten. Bei einem dringenden Termin fragen Sie bitte nach Express, wir sagen Ihnen sofort, ob es machbar ist.

Wir übernehmen die lateinische Schreibweise aus der maschinenlesbaren Zone Ihres Reisepasses. Sie ist der Bezugspunkt für alle weiteren Übersetzungen. Liegt bereits ein österreichisches Dokument mit einer bestimmten Schreibweise vor, teilen Sie uns das bitte mit.

Daten nach dem islamischen Kalender werden originalgetreu wiedergegeben und um das gregorianische Datum ergänzt, wenn es im Dokument steht oder eindeutig umrechenbar ist. So kann die Behörde das Datum ohne Rückfrage zuordnen.

Ja, zum Beispiel für die Vorlage bei einer Botschaft oder Behörde in einem arabischen Land. Klären Sie mit der empfangenden Stelle, ob zusätzlich eine Apostille oder Legalisation nötig ist.

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns.

Anfrage stellen