Beglaubigte Übersetzung Arabisch Deutsch in Wien
Arabisch ↔ Deutsch
Arabisch ↔ Englisch
Amtlich anerkannte Übersetzungen Ihrer arabischen Urkunden, Zeugnisse und Verträge für Behörden, Gerichte, Universitäten und Arbeitgeber in Österreich. Verbindliches Angebot vorab, Lieferung als PDF und im Original.
Ihre Ansprechpartnerin

Aliaa Azzouqa, MA
azzouqa@fachdolmetscher.atIch koordiniere jede beglaubigte Übersetzung persönlich, gleiche Namen und Fachbegriffe mit Ihren Ausweisdokumenten ab und kenne die Anforderungen österreichischer Behörden aus der täglichen Praxis.
Wann Sie eine beglaubigte Übersetzung Arabisch Deutsch brauchen
Sobald Sie ein arabisches Dokument bei einer österreichischen Stelle vorlegen, verlangt diese in der Regel eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Das betrifft die Eheschließung am Standesamt, den Aufenthaltstitel und die Familienzusammenführung, die Nostrifikation eines Studienabschlusses, die Umschreibung eines Führerscheins, Verfahren vor Gericht oder die Vorlage eines Strafregisterauszugs beim neuen Arbeitgeber.
Eine einfache Übersetzung reicht dafür nicht aus. Die Behörde muss sich darauf verlassen können, dass Inhalt, Namen, Daten, Stempel und Vermerke des Originals vollständig und richtig wiedergegeben sind. Genau das bestätigt die Beglaubigung.
Für beglaubigte Übersetzungen arbeite ich bei Fachdolmetscher mit allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern zusammen, die die Übersetzungen anfertigen. Sie werden von Behörden, Gerichten und Universitäten in ganz Österreich anerkannt.
Was eine beglaubigte Übersetzung in Österreich enthalten muss
In Österreich gilt eine Übersetzung als beglaubigt, wenn sie von einer allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerin oder einem ebenso qualifizierten Übersetzer angefertigt und mit einer Beglaubigungsformel versehen wurde. Diese Formel bestätigt, dass die Übersetzung mit dem vorgelegten Original oder der vorgelegten Kopie übereinstimmt.
Damit die Übersetzung ohne Rückfragen akzeptiert wird, achten wir bei jeder Ausfertigung auf vier Dinge:
- Rundsiegel und Unterschrift der beeideten Übersetzerin oder des beeideten Übersetzers auf jeder Ausfertigung.
- Beglaubigungsformel mit Datum, Sprachrichtung und der Angabe, ob ein Original, eine beglaubigte Kopie oder ein Scan vorgelegen ist.
- Feste Verbindung der Übersetzung mit einer Kopie des Ausgangsdokuments, damit beide Teile zusammenbleiben.
- Vollständige Wiedergabe aller Stempel, Vermerke, Unterschriften und handschriftlichen Zusätze, auch auf der Rückseite.
Typische Dokumente aus dem arabischen Sprachraum
Wir übersetzen Urkunden aus Syrien, dem Irak, Ägypten, Jordanien, dem Libanon, Palästina, Libyen, dem Sudan, Marokko, Tunesien, Algerien und den Golfstaaten. Jedes Land hat eigene Formulare, Siegel und Behördenbezeichnungen, die wir kennen und korrekt ins Deutsche übertragen.
Personenstandsurkunden
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Familienbuch und Ledigkeitsbescheinigung.
Bildungsnachweise
Maturazeugnis, Bachelor- und Masterdiplom, Transkript, Studienbestätigung und Lehrpläne für Nostrifikation und Bewerbung.
Amtliche Dokumente
Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Strafregisterauszug, Wehrdienstbescheinigung und Meldebestätigung.
Rechtsdokumente
Vollmacht, Notariatsakt, Gerichtsurteil, Scheidungsurteil, Erbschein und Vertrag.
Medizinische Unterlagen
Arztbrief, Befund, Impfpass und Krankenhausbericht für Ärzte, Versicherungen und Behörden.
Geschäftliche Unterlagen
Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag, Rechnung, Zollpapiere und Bankbestätigung.
Apostille und Legalisation: Syrien, Irak, Ägypten und die Golfstaaten
Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung, nicht die Echtheit des Originals. Viele österreichische Stellen verlangen deshalb zusätzlich, dass die arabische Urkunde selbst überbeglaubigt ist. Dafür gibt es zwei Wege: die Apostille für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, und die diplomatische Legalisation für alle anderen.
Syrien, der Irak und Ägypten gehören nicht zum Apostille-Übereinkommen. Urkunden aus diesen Ländern werden in der Regel zuerst vom Außenministerium des Herkunftslandes und anschließend von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde legalisiert. Bei den Golfstaaten ist die Lage uneinheitlich, einige haben das Übereinkommen unterzeichnet, andere nicht. Erkundigen Sie sich vor der Übersetzung bei der empfangenden Behörde, welche Form der Überbeglaubigung sie erwartet.
Die Legalisationsvermerke werden mitübersetzt. Schicken Sie uns das Dokument daher am besten erst, wenn alle Stempel darauf sind, oder sagen Sie uns, dass eine Legalisation noch folgt.
Arabische Dialekte, Namen und die richtige Schreibweise
Arabische Urkunden sind in Hocharabisch verfasst, enthalten aber oft regionale Begriffe, lokale Behördenbezeichnungen und handschriftliche Einträge. Ich bin Aliaa Azzouqa, MA, arabische Muttersprachlerin mit Hocharabisch und levantinischem Dialekt, und arbeite mit Dokumenten aus allen arabischen Ländern.
Besonders heikel ist die Umschrift von Namen. Für ein und denselben arabischen Namen gibt es mehrere mögliche lateinische Schreibweisen. Österreichische Behörden übernehmen die Schreibweise aus dem Reisepass, genauer aus dessen maschinenlesbarer Zone nach ICAO-Standard. Weicht die Übersetzung davon ab, entstehen Rückfragen oder im schlimmsten Fall zwei verschiedene Identitäten in den Registern.
Deshalb bitte ich Sie bei jeder Übersetzung um eine Kopie des Reisepasses aller genannten Personen. Ich übernehme die dort verwendete Schreibweise und vermerke, wenn im Original eine andere Form steht.
Lieferung: PDF, Post oder Abholung in Wien
Nach Fertigstellung erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung zuerst als PDF per E-Mail, damit Sie den Inhalt prüfen können. Das Original mit Siegel und Unterschrift senden wir Ihnen per Post zu, oder Sie holen es am Wagramer Straße 2 in 1220 Wien ab.
Für Standarddokumente mit einer bis fünf Seiten rechnen Sie in der Regel mit einem bis drei Werktagen. Wenn es schneller gehen muss, sprechen Sie uns auf eine Expresslieferung an.
Ihre Dokumente behandeln wir streng vertraulich und DSGVO-konform. Auf Wunsch unterzeichnen wir eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
So funktioniert die Bestellung
Von der Anfrage bis zur beglaubigten Übersetzung in vier Schritten.
Dokument senden
Schicken Sie uns einen Scan oder ein gut lesbares Foto über das Formular oder per E-Mail, dazu eine Kopie des Reisepasses.
Angebot erhalten
Sie bekommen in der Regel innerhalb weniger Stunden ein verbindliches Angebot mit Preis und Liefertermin.
Übersetzung und Beglaubigung
Die Übersetzung wird von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und beglaubigt.
PDF, Post oder Abholung
Sie erhalten die Übersetzung vorab als PDF, das Original per Post oder zur Abholung in Wien.
Dokumente auf einen Blick
Urkunden und Nachweise, die wir regelmäßig beglaubigt aus dem Arabischen übersetzen.
Vertraut von führenden Organisationen






Angebot anfordern
Beschreiben Sie Ihr Projekt und wir melden uns mit einem Angebot, in der Regel innerhalb weniger Stunden.
Häufige Fragen zur beglaubigten Übersetzung
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.
Der Preis richtet sich nach Dokumentart, Umfang, Dringlichkeit und der Zahl der Ausfertigungen. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot ohne versteckte Kosten. Mehr dazu auf unserer Preisseite.
Für das Angebot und die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Ob die Beglaubigung auf Basis der Kopie erfolgen darf oder das Original vorgelegt werden muss, hängt von der empfangenden Stelle ab. In der Beglaubigungsformel wird vermerkt, welche Vorlage verwendet wurde.
Das entscheidet die Stelle, bei der Sie das Dokument vorlegen. Urkunden aus Syrien, dem Irak oder Ägypten müssen häufig legalisiert werden, weil diese Länder nicht dem Apostille-Übereinkommen angehören. Klären Sie das vorab, dann übersetzen wir die Legalisationsvermerke gleich mit.
Ja, in beide Richtungen und zusätzlich Arabisch Englisch. Beglaubigte Übersetzungen ins Arabische werden zum Beispiel für Eheschließungen, Erbschaften oder Firmengründungen in arabischen Ländern gebraucht. Klären Sie mit der Stelle im Zielland, welche Form der Beglaubigung dort verlangt wird.
Standarddokumente mit einer bis fünf Seiten sind in der Regel innerhalb von einem bis drei Werktagen fertig. Umfangreiche Verträge oder Gerichtsakten brauchen länger, den genauen Termin nennen wir Ihnen im Angebot. Eine Expresslieferung ist auf Anfrage möglich.
Ja. Beglaubigte Übersetzungen von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern werden von österreichischen Behörden, Gerichten und Universitäten anerkannt. Für die Verwendung im Ausland kann zusätzlich eine Überbeglaubigung nötig sein.
Wir übernehmen die Schreibweise aus Ihrem Reisepass, weil sich die österreichischen Behörden daran orientieren. Schicken Sie uns deshalb eine Kopie des Passes jeder Person, die im Dokument vorkommt. Abweichende Schreibweisen im Original werden in der Übersetzung vermerkt.
Ja. Wenn Sie die Übersetzung bei mehreren Behörden vorlegen müssen, bestellen Sie zusätzliche Ausfertigungen einfach mit. Sie werden gleichzeitig ausgestellt und ersparen Ihnen eine spätere Nachbestellung.
Weitere Fragen? Schreiben Sie uns.
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