Beglaubigte Übersetzung

Scheidungsurkunde Arabisch übersetzen lassen

Arabisch ↔ DeutschArabisch ↔ Englisch

Beglaubigte Übersetzung Ihrer arabischen Scheidungsurkunde, Ihres Scheidungsurteils oder Ihrer Talaq-Bestätigung für Wiedervermählung, Aufenthaltstitel und Gericht.

Ihre Ansprechpartnerin

Ich kenne die Urteile der Scharia- und Personenstandsgerichte aus Syrien, Jordanien, Ägypten und dem Irak und übertrage religiöse Rechtsbegriffe so, dass Behörden sie einordnen können.

Wann Sie eine Scheidungsurkunde Arabisch übersetzen lassen müssen

Wer seine Scheidungsurkunde Arabisch übersetzen lassen möchte, braucht sie meist für die Wiedervermählung beim Standesamt, für den Aufenthaltstitel bei der MA 35 nach einer Trennung, für Unterhalts- und Obsorgeverfahren vor dem Bezirksgericht oder für die Änderung des Familienstands im Melderegister.

Diese Stellen akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen. Sie werden von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt, mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsformel versehen.

Scheidungsurteil, Talaq-Bestätigung oder Registerauszug

In arabischen Ländern wird eine Ehe auf unterschiedlichen Wegen aufgelöst, jeder Weg bringt ein anderes Dokument hervor. Welches die Behörde braucht, hängt vom Verfahren ab.

Gerichtliches Scheidungsurteil

Urteil des Scharia- oder Personenstandsgerichts mit Aktenzahl, Parteien, Scheidungsgrund und Rechtskraftvermerk, für Behörden meist das wichtigste Dokument.

Talaq-Bestätigung

Die vom Gericht beurkundete Verstoßung durch den Ehemann. Ohne gerichtliche Registrierung wird sie in der Regel nicht anerkannt.

Khul-Scheidung

Die von der Ehefrau ausgehende Scheidung gegen Verzicht auf die Brautgabe, gerichtlich bestätigt und in der Übersetzung erläutert.

Scheidungsurkunde aus dem Zivilregister

Der kurze Auszug mit Registernummer und Datum der Auflösung, für das Standesamt oft ausreichend, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Typische Stolpersteine bei arabischen Scheidungsdokumenten

Scheidungsurteile enthalten religiöse Rechtsbegriffe, die es im österreichischen Recht nicht gibt. Die Übersetzung muss sie präzise übertragen und erklären, ohne sie umzudeuten. Vier Punkte sind besonders wichtig:

  • Rechtskraft: Fehlt der Rechtskraftvermerk auf dem Original, weisen wir Sie vor der Übersetzung darauf hin.
  • Begriffe wie Talaq, Khul, Idda oder widerrufliche und unwiderrufliche Scheidung werden übersetzt und im Übersetzervermerk erläutert.
  • Namen beider Ehegatten exakt wie in den Reisepässen, Hijri-Daten mit Umrechnung.
  • Handschriftliche Vermerke, Stempel des Gerichts und des Außenministeriums werden vollständig wiedergegeben, unleserliche Stellen als unleserlich vermerkt.

Anerkennung ausländischer Scheidungen und Legalisation

Ob eine arabische Scheidung in Österreich anerkannt wird, prüft die Behörde im jeweiligen Verfahren, in manchen Fällen ist ein eigenes Anerkennungsverfahren erforderlich. Vor der Übersetzung braucht das Original in der Regel eine Überbeglaubigung:

  • Syrien, Irak, Ägypten, Jordanien und Libanon sind nach unserem Kenntnisstand nicht Teil des Haager Apostille-Übereinkommens. Üblich ist die Legalisation über das Justiz- und Außenministerium des Herkunftslandes und die österreichische Vertretungsbehörde vor Ort.
  • Golfstaaten: Saudi-Arabien, Oman und Bahrain arbeiten in der Regel mit der Apostille, für die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und Kuwait ist meist die Legalisation vorgesehen.
Klären Sie vorab mit dem Standesamt, der MA 35 oder dem Gericht, welche Beglaubigung und ob ein Anerkennungsverfahren verlangt wird. Wir übersetzen danach und geben keine rechtsverbindliche Auskunft.

Lieferzeit und Preis

Eine Scheidungsurkunde umfasst meist eine Seite, ein Urteil zwei bis fünf. Die beglaubigte Übersetzung ist bei ein bis fünf Seiten in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen fertig, Express auf Anfrage. Der Preis richtet sich nach Umfang, Lesbarkeit und Sprachrichtung, Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot.

So läuft die Übersetzung Ihrer Scheidungsurkunde ab

Vier Schritte, vertraulich und ohne persönlichen Termin.

1

Scan senden

Scheidungsurkunde oder Urteil und die Passseite als Scan oder Foto per Formular oder E-Mail schicken.

2

Angebot erhalten

Individuelles Angebot mit Liefertermin, in der Regel innerhalb weniger Stunden.

3

Beglaubigte Übersetzung

Übersetzung durch allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer.

4

PDF und Original

Vorab als PDF, das Original per Post oder zur Abholung in Wien.

Verwandte Dokumente

Häufig gemeinsam übersetzt.

ScheidungsurteilHeiratsurkundeEhevertragGeburtsurkunde der KinderObsorgevereinbarungLedigkeitsbescheinigung

Vertraut von führenden Organisationen

UNICRI
Bundesministerium für Inneres
Caritas
Europäische Kommission
Botschaft des Sultanats Oman in Wien
GIZ, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Bundesministerium für Landesverteidigung
Stadt Wien, MA 11 Kinder- und Jugendhilfe
BIRD, Bureau for Institutional Reform and Democracy
Landespolizeidirektion Wien
Jugendamt Graz
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Barmherzige Brüder Graz

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Dienstleistung (optional)

Häufige Fragen zur Übersetzung der Scheidungsurkunde

Kurz beantwortet.

Das entscheidet die Behörde oder das Gericht im jeweiligen Verfahren. Voraussetzung ist in der Praxis eine gerichtlich registrierte und rechtskräftige Scheidung, eine rein private Verstoßung wird in der Regel nicht anerkannt.

Das Standesamt akzeptiert manchmal einen Auszug, Gerichte wollen meist das vollständige Urteil. Wir empfehlen die vollständige Übersetzung, weil die Begründung oft Obsorge und Unterhalt regelt.

Ja, streng vertraulich und DSGVO-konform. Auf Wunsch unterzeichnen wir vorab eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Meist die beglaubigte Übersetzung des rechtskräftigen Scheidungsurteils oder der Scheidungsurkunde sowie der früheren Heiratsurkunde. Fragen Sie beim Standesamt nach, ob zusätzlich ein Anerkennungsverfahren nötig ist.

Er bestätigt, dass gegen das Urteil kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Ohne diesen Vermerk gilt die Scheidung für österreichische Stellen meist als nicht abgeschlossen.

Bei ein bis fünf Seiten in der Regel ein bis drei Werktage ab Auftragsbestätigung, Express auf Anfrage.

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns.

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