Beglaubigte Übersetzung

Geburtsurkunde Arabisch übersetzen lassen

Arabisch ↔ DeutschArabisch ↔ Englisch

Beglaubigte Übersetzung Ihrer arabischen Geburtsurkunde für Aufenthaltstitel, Staatsbürgerschaft, Eheschließung, Kinderbetreuungsgeld und Schule. Anerkannt bei allen österreichischen Behörden.

Ihre Ansprechpartnerin

Ich prüfe jede arabische Geburtsurkunde vor der Übersetzung persönlich auf Namensschreibweise, Datum und Stempel, damit die Behörde sie beim ersten Mal akzeptiert.

Wann Sie eine Geburtsurkunde Arabisch übersetzen lassen müssen

Wer seine Geburtsurkunde Arabisch übersetzen lassen möchte, braucht sie meist für die MA 35 beim Antrag auf einen Aufenthaltstitel, für das Standesamt bei Eheschließung oder Beurkundung eines Kindes, für die Staatsbürgerschaft, für Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe sowie für die Anmeldung an Schule und Kindergarten.

Alle diese Stellen akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen. Diese werden von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt, mit Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsformel versehen und fest mit einer Kopie des Originals verbunden.

Was die beglaubigte Übersetzung enthalten muss

Eine beglaubigte Übersetzung gibt das gesamte Dokument wieder, nicht nur die Personendaten. Fehlt ein Stempel, eine Registernummer oder ein Randvermerk, kann die Behörde die Übersetzung zurückweisen.

  • Name des Kindes und der Eltern, transliteriert exakt wie im Reisepass
  • Geburtsdatum und Geburtsort, bei Hijri-Datum mit Umrechnung in den gregorianischen Kalender
  • Registernummer, ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum
  • Alle Stempel, Siegel und Unterschriften, unleserliche als solche gekennzeichnet
  • Apostille oder Legalisationsvermerke, die bereits auf dem Original sind

Typische Stolpersteine bei arabischen Geburtsurkunden

Arabische Geburtsurkunden unterscheiden sich je nach Herkunftsland stark.

Namensschreibweise

Ahmad oder Ahmed, Mohamed oder Muhammad: Der Name muss genau wie im Reisepass geschrieben sein, sonst fragt die MA 35 nach.

Hijri-Datum

Urkunden aus Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten tragen oft nur das islamische Datum. Wir rechnen es um und geben beide Daten an.

Fehlende Stempel

Ältere syrische oder irakische Urkunden haben teils keinen Stempel des Außenministeriums. Wir weisen Sie vor der Übersetzung darauf hin.

Handschriftliche Register

Auszüge aus handschriftlichen Zivilregistern sind oft schwer lesbar. Unleserliche Stellen werden ausdrücklich als unleserlich vermerkt, nicht erraten.

Apostille oder Legalisation je nach Herkunftsland

Ob Ihre Geburtsurkunde vor der Übersetzung eine Apostille oder eine Legalisation braucht, entscheidet die Behörde, die das Dokument erhält. Die gängige Praxis:

  • Syrien, Irak, Ägypten, Jordanien und Libanon sind nach unserem Kenntnisstand nicht Teil des Haager Apostille-Übereinkommens. Üblich ist die Legalisation über das Außenministerium des Herkunftslandes und die österreichische Vertretungsbehörde vor Ort.
  • Golfstaaten: Saudi-Arabien, Oman und Bahrain arbeiten in der Regel mit der Apostille, für die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und Kuwait ist meist die Legalisation vorgesehen.
Fragen Sie vor der Übersetzung bei der empfangenden Stelle nach, welche Beglaubigung sie verlangt. Die Übersetzung wird danach angefertigt, damit die Vermerke mitübersetzt sind. Wir beschreiben hier die allgemeine Praxis und geben keine rechtsverbindliche Auskunft.

Lieferzeit und Preis

Eine Geburtsurkunde umfasst meist eine bis zwei Seiten. Die beglaubigte Übersetzung ist in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen fertig, Express auf Anfrage. Der Preis richtet sich nach Umfang, Lesbarkeit und Sprachrichtung, Sie erhalten vorab ein individuelles Angebot.

So läuft die Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde ab

Vier Schritte, meist ohne persönlichen Termin.

1

Scan senden

Geburtsurkunde und Passseite als Scan oder Foto per Formular oder E-Mail schicken.

2

Angebot erhalten

Individuelles Angebot mit Liefertermin, in der Regel innerhalb weniger Stunden.

3

Beglaubigte Übersetzung

Übersetzung durch allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer.

4

PDF und Original

Vorab als PDF, das Original per Post oder zur Abholung in Wien.

Verwandte Dokumente

Häufig gemeinsam übersetzt.

FamilienbuchHeiratsurkundeReisepassAuszug aus dem ZivilregisterLedigkeitsbescheinigungSterbeurkunde

Vertraut von führenden Organisationen

UNICRI
Bundesministerium für Inneres
Caritas
Europäische Kommission
Botschaft des Sultanats Oman in Wien
GIZ, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Bundesministerium für Landesverteidigung
Stadt Wien, MA 11 Kinder- und Jugendhilfe
BIRD, Bureau for Institutional Reform and Democracy
Landespolizeidirektion Wien
Jugendamt Graz
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Barmherzige Brüder Graz

Angebot anfordern

Beschreiben Sie Ihr Projekt und wir melden uns mit einem Angebot, in der Regel innerhalb weniger Stunden.

Dienstleistung (optional)

Häufige Fragen zur Übersetzung der Geburtsurkunde

Kurz beantwortet.

Für die Übersetzung reicht ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Ob die Behörde zusätzlich das Original sehen will, klären Sie direkt mit der zuständigen Stelle.

Nein. Wir rechnen das islamische Datum in das gregorianische um und führen beide in der Übersetzung an, damit die Behörde das Geburtsdatum eindeutig zuordnen kann.

Bei ein bis zwei Seiten in der Regel ein bis drei Werktage ab Auftragsbestätigung. Express ist auf Anfrage möglich, nennen Sie uns dazu Ihren Behördentermin.

Ja, das ist die wichtigste Regel. Wir übernehmen die lateinische Schreibweise aus Ihrem Reisepass, damit alle Dokumente zusammenpassen.

Für Syrien, Irak, Ägypten, Jordanien und Libanon ist meist die Legalisation üblich, einige Golfstaaten arbeiten mit der Apostille. Fragen Sie bei der Behörde nach und lassen Sie die Beglaubigung vor der Übersetzung anbringen.

Ja. Sie werden von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und sind bei Behörden, Gerichten und Universitäten in ganz Österreich anerkannt.

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns.

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