Beglaubigte Übersetzung

Vollmacht und Notariatsakt Arabisch übersetzen lassen

Arabisch ↔ DeutschArabisch ↔ Englisch

Beglaubigte Übersetzung von Vollmachten, Notariatsakten, Erbscheinen, Gesellschaftsverträgen und Handelsregisterauszügen, Arabisch Deutsch und Deutsch Arabisch, für Notar, Gericht, Firmenbuch und Botschaften.

Ihre Ansprechpartnerin

Ich arbeite regelmäßig mit Notaren, Gerichten und Botschaften und weiß, worauf es bei Rechtsdokumenten zwischen Österreich und der arabischen Welt ankommt.

Wo eine übersetzte Vollmacht gebraucht wird

Eine Vollmacht Arabisch übersetzen zu lassen wird nötig, sobald jemand in Österreich für eine Person im arabischen Ausland handeln soll oder umgekehrt: beim Notar für einen Immobilienkauf, bei Gericht im Verlassenschaftsverfahren, beim Firmenbuch für die Gründung oder Vertretung einer Gesellschaft, bei Banken und Botschaften. Dasselbe gilt für Notariatsakte, Erbscheine, Gesellschaftsverträge und Handelsregisterauszüge.

Rechtsdokumente werden in beide Richtungen übersetzt: österreichische Urkunden für arabische Länder ins Arabische, arabische Urkunden für österreichische Stellen ins Deutsche. Beglaubigte Übersetzungen werden von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und sind bei Notaren, Gerichten und Behörden anerkannt.

Was bei Rechtsdokumenten in der Übersetzung zählt

Jede Befugnis, jede Einschränkung, jede Frist und jede Bedingung muss so übersetzt werden, dass Notar oder Gericht den Umfang der Vertretung ohne Auslegung erkennen. Rechtsbegriffe werden nicht Wort für Wort, sondern mit dem passenden österreichischen Terminus wiedergegeben, ohne Gegenstück mit einer kurzen Anmerkung.

  • Vollständige Übersetzung inklusive Beglaubigungsvermerke des Notars, Registernummern und Rückseiten
  • Personennamen in der Schreibweise der maschinenlesbaren Passzone, Firmennamen wie im Register eingetragen
  • Hidschri-Daten mit gregorianischem Datum, Beträge mit Währungsangabe wie im Original
  • Stempel, Siegel, Unterschriften und Apostillen werden beschrieben und übersetzt
  • Mehrseitige Urkunden werden fortlaufend nummeriert und als Ganzes verbunden

Typische Dokumente

Diese Rechtsdokumente übersetzen wir regelmäßig zwischen Arabisch, Deutsch und Englisch.

Vollmacht

Generalvollmacht, Spezialvollmacht, Prozessvollmacht, Bankvollmacht, Vollmacht für Immobilien oder Erbschaft.

Notariatsakt

Notarielle Erklärungen, Ehepakte, Schenkungen, beglaubigte Unterschriften und Abschriften.

Erbschein und Verlassenschaft

Erbschein, Einantwortungsbeschluss, Testament, Erbverzichtserklärung.

Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag, Gründungsurkunde, Gesellschafterbeschluss, Satzung.

Handelsregisterauszug

Firmenbuchauszug, Handelsregisterauszug, Gewerbeberechtigung, Unterschriftsprobe.

Erklärungen

Eidesstattliche Erklärung, Einverständniserklärung, Zustimmung zur Ausreise eines Kindes.

Apostille und Legalisation in beide Richtungen

Für die Verwendung eines österreichischen Notariatsakts oder einer Vollmacht in einem arabischen Land ist meist eine Legalisation nötig. Der übliche Weg: Beglaubigung der Notarunterschrift durch das zuständige Landesgericht, Überbeglaubigung durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA), zuletzt Legalisation durch die Botschaft des Ziellandes in Wien. Für Länder des Apostilleübereinkommens ersetzt die Apostille den Botschaftsschritt.

In umgekehrter Richtung müssen arabische Urkunden im Herkunftsland legalisiert oder mit Apostille versehen sein, bevor sie in Österreich vorgelegt werden. Da Reihenfolge und Anforderungen je nach Land und Empfänger variieren, klären Sie bitte vorab mit Notar, Gericht oder Botschaft, was genau erwartet wird.

Lieferzeit und Preis

Vollmachten und Notariatsakte mit ein bis fünf Seiten übersetzen wir in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen, umfangreiche Gesellschaftsverträge entsprechend länger. Express ist auf Anfrage möglich. Der Preis richtet sich nach Umfang, Fachlichkeit und Sprachrichtung, immer als individuelles Angebot.

So läuft die Übersetzung ab

Vier Schritte vom Scan bis zur beglaubigten Urkunde.

1

Scan senden

Alle Seiten samt Beglaubigungsvermerken, Apostille oder Legalisation per Formular oder E-Mail schicken.

2

Angebot erhalten

In der Regel innerhalb weniger Stunden mit Preis und Liefertermin.

3

Übersetzung und Beglaubigung

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer übersetzen und beglaubigen.

4

PDF und Original

PDF vorab, Original per Post oder zur Abholung in Wien.

Verwandte Dokumente

Rechts- und Firmenunterlagen, die wir regelmäßig beglaubigt übersetzen.

VollmachtNotariatsaktErbscheinTestamentGesellschaftsvertragHandelsregisterauszugFirmenbuchauszugEidesstattliche ErklärungKaufvertragMietvertrag

Vertraut von führenden Organisationen

UNICRI
Bundesministerium für Inneres
Caritas
Europäische Kommission
Botschaft des Sultanats Oman in Wien
GIZ, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
Bundesministerium für Landesverteidigung
Stadt Wien, MA 11 Kinder- und Jugendhilfe
BIRD, Bureau for Institutional Reform and Democracy
Landespolizeidirektion Wien
Jugendamt Graz
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Barmherzige Brüder Graz

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Dienstleistung (optional)

Häufige Fragen zu Vollmacht und Notariatsakt

Beglaubigung, Legalisation und Ablauf.

Für Notar, Gericht, Firmenbuch und Botschaften ja. Diese Stellen akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich zertifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer. Für interne Zwecke reicht eine einfache Fachübersetzung.

Ja. Wichtig ist, dass die Vollmacht im Ausstellungsland beglaubigt und gegebenenfalls legalisiert wurde. Wir liefern die beglaubigte Übersetzung, die er dem Akt beilegen kann.

Ja, regelmäßig für Firmengründungen, Niederlassungen und Ausschreibungen in den Golfstaaten, Ägypten oder Jordanien. Firmennamen bleiben in lateinischer Schrift und werden auf Wunsch zusätzlich transkribiert.

In der Regel zuerst legalisieren, dann übersetzen, damit Apostille oder Legalisationsvermerke in der Übersetzung enthalten sind. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn die Botschaft die Übersetzung mitlegalisieren will. Fragen Sie bei der empfangenden Stelle nach.

Wir verwenden den nächstliegenden österreichischen Begriff und ergänzen bei Bedarf eine kurze Anmerkung der Übersetzerin in eckigen Klammern. So bleibt die Übersetzung originalgetreu und für Notar oder Richter verständlich.

Streng vertraulich und DSGVO-konform. Wir schließen auf Wunsch eine Vertraulichkeitsvereinbarung ab und löschen Dokumente nach Abschluss auf Wunsch.

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns.

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