Arabische Zeugnisse in Österreich anerkennen lassen: Nostrifikation Schritt für Schritt
Ein Bachelor aus Damaskus, ein Ingenieurdiplom aus Bagdad, ein Reifezeugnis aus Amman: Wer mit einem arabischen Abschluss in Österreich arbeiten oder studieren will, stößt schnell auf die Frage, ob und wie das Zeugnis anerkannt werden muss. Die Antwort hängt davon ab, was Sie mit dem Abschluss vorhaben, denn Österreich kennt mehrere Verfahren mit unterschiedlichen Zuständigkeiten. Dieser Artikel ordnet die Begriffe, nennt die zuständigen Stellen und erklärt, welche Übersetzungen Sie in welcher Form brauchen.
In diesem Artikel
- •Nostrifikation, Bewertung, Berufsanerkennung: die Begriffe
- •Welche Stelle für welchen Abschluss zuständig ist
- •Welche Übersetzungen Sie brauchen
- •Ablauf und Dauer
- •Tipps für Dokumente aus Syrien, Irak, Ägypten, Jordanien und den Golfstaaten
Nostrifikation, Bewertung und Berufsanerkennung: drei Wege, drei Ziele
Nostrifikation ist die förmliche Gleichstellung eines ausländischen Abschlusses mit einem bestimmten österreichischen Abschluss. Am Ende steht ein Bescheid, der Ihnen erlaubt, den österreichischen Titel zu führen. Weil das Verfahren aufwändig ist und oft Ergänzungsprüfungen verlangt, ist es in der Regel nur dann notwendig, wenn ein Beruf gesetzlich einen bestimmten Abschluss voraussetzt oder eine Behörde die Nostrifikation ausdrücklich verlangt.
Die Bewertung ist der schnellere, weniger formelle Weg. ENIC NARIC Austria, die Anerkennungsstelle im zuständigen Bundesministerium, prüft Ihren Abschluss und stellt eine schriftliche Einschätzung aus, welchem österreichischen Niveau er entspricht. Diese Bewertung ist keine Gleichstellung und kein Bescheid, sie hilft aber Arbeitgebern, dem AMS und Personalabteilungen, den Abschluss einzuordnen. Für die meisten nicht reglementierten Berufe, etwa im Handel, in der IT oder im Marketing, reicht sie in der Praxis aus.
Die Berufsanerkennung schließlich betrifft reglementierte Berufe, also Berufe, die man nur mit einer bestimmten Qualifikation ausüben darf: Ärztinnen, Pflegepersonal, Lehrkräfte, Ziviltechniker, viele Gesundheits- und Handwerksberufe. Hier entscheidet nicht eine Universität, sondern die für den Beruf zuständige Behörde oder Kammer. Für Orientierung sorgen die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, kurz AST, die kostenlos beraten, welches Verfahren in Ihrem Fall überhaupt sinnvoll ist. Ein Gespräch dort erspart oft Monate.
Welche Stelle für welchen Abschluss zuständig ist
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art des Abschlusses und nach dem Zweck. Die folgende Zuordnung beschreibt die übliche Praxis, verbindlich ist immer die Auskunft der jeweiligen Stelle.
- Akademische Abschlüsse (Bachelor, Master, Diplom, Doktorat): Nostrifikation an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule, die ein vergleichbares Studium anbietet
- Bewertung akademischer Abschlüsse: ENIC NARIC Austria, Antrag online über das Anerkennungsportal des Bundes
- Reglementierte Berufe: die jeweils zuständige Behörde, zum Beispiel für Gesundheitsberufe das Gesundheitsministerium oder das Amt der Landesregierung, für Lehrkräfte das Bildungsministerium, für Gewerbe die Bezirksverwaltungsbehörde mit Unterstützung der Wirtschaftskammer
- Schulzeugnisse und Reifezeugnisse: für die Nostrifikation die Bildungsdirektion des Bundeslandes beziehungsweise das Bildungsministerium. Für die Zulassung zum Studium prüft die Hochschule selbst, ob Ihr Reifezeugnis ausreicht oder Ergänzungsprüfungen nötig sind
- Weiterstudium und Anrechnung einzelner Prüfungen: die Hochschule, an der Sie studieren wollen
Welche Übersetzungen Sie brauchen
Alle Verfahren verlangen Übersetzungen ins Deutsche, in der Regel als beglaubigte Übersetzungen. Beglaubigte Übersetzungen werden von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und von österreichischen Behörden, Hochschulen und Gerichten anerkannt.
Bei Zeugnissen kommt es besonders auf Vollständigkeit an. Übersetzt wird das gesamte Dokument: Vorder- und Rückseite, alle Stempel und Unterschriften, Registriernummern, Legalisationsvermerke und die Fußnoten, die auf arabischen Zeugnissen oft die Notenskala erklären. Eine Übersetzung, die nur die Fächer und Noten wiedergibt, wird häufig zurückgeschickt. Üblicherweise brauchen Sie folgende Dokumente übersetzt:
- Abschlussurkunde oder Diplom
- Transcript of Records beziehungsweise Notenspiegel mit allen Semestern, Fächern, Stunden oder Credits und Noten
- Bei Schulzeugnissen: das Reifezeugnis und, wenn verlangt, die Zeugnisse der letzten Schuljahre
- Studienplan oder Fächerbeschreibungen, wenn die Hochschule die Inhalte vergleichen will
- Bei Berufsanerkennung: Praktikumsbestätigungen, Berufsausübungsnachweise, Registrierungen bei Kammern oder Ministerien im Herkunftsland
Ablauf und Dauer
Der Ablauf ist bei allen Verfahren ähnlich: Sie stellen einen Antrag, legen Originale oder beglaubigte Kopien samt Übersetzungen vor, die Stelle prüft die Unterlagen und fordert bei Bedarf nach. Bei der Nostrifikation vergleicht die Hochschule Ihr Studium mit dem österreichischen Curriculum. Fehlen wesentliche Inhalte, schreibt sie Ergänzungsprüfungen vor, die Sie ablegen müssen, bevor der Bescheid ausgestellt wird.
- Beratung bei einer AST oder Auskunft bei der zuständigen Stelle, welches Verfahren Sie brauchen
- Dokumente sammeln, fehlende Nachweise im Herkunftsland anfordern, Legalisation klären
- Beglaubigte Übersetzungen anfertigen lassen, erst nach der Legalisation, damit alle Stempel erfasst sind
- Antrag einreichen, online oder persönlich, samt der Gebühren, die die jeweilige Stelle nennt
- Prüfung, eventuelle Nachforderungen oder Ergänzungsprüfungen, dann Bescheid oder Bewertung
Legalisation und fehlende Originale bei arabischen Zeugnissen
Syrien, Irak, Ägypten und Jordanien sind keine Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Zeugnisse aus diesen Ländern brauchen deshalb in der Regel die Legalisation: Beglaubigung durch das Bildungs- oder Hochschulministerium und das Außenministerium des Herkunftslandes, danach durch die österreichische Vertretungsbehörde. Unter den Golfstaaten haben Oman, Bahrain und Saudi-Arabien das Übereinkommen in den letzten Jahren ratifiziert, dort genügt die Apostille. Für die Emirate, Kuwait und Katar gilt weiterhin die Legalisation. Prüfen Sie den aktuellen Stand, weil sich die Liste der Vertragsstaaten ändert, und fragen Sie die Anerkennungsstelle, ob sie die Überbeglaubigung in Ihrem Fall überhaupt verlangt.
Viele Menschen aus Syrien und dem Irak besitzen ihre Zeugnisse nur als Kopie oder Foto, weil das Original zurückgeblieben ist oder die ausstellende Universität nicht mehr erreichbar ist. Für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte gibt es in der Regel Verfahren, die fehlende Nachweise berücksichtigen, etwa durch Plausibilitätsprüfungen oder Fachgespräche. Sprechen Sie das offen bei der AST an. Was Sie haben, sollten Sie in bestmöglicher Qualität einscannen. Beglaubigte Übersetzungen können auch von Kopien angefertigt werden, die Übersetzung vermerkt dann, dass eine Kopie vorlag.
Namensschreibung und Hinweise je nach Herkunftsland
Auf arabischen Zeugnissen steht der Name meist nur auf Arabisch, oft mit Vaters- und Großvatersnamen, gelegentlich in einer eigenen englischen Umschrift der Universität. Die Anerkennungsstelle vergleicht den Namen mit Ihrem Reisepass oder Ihrer Aufenthaltskarte. Geben Sie der übersetzenden Person deshalb die lateinische Schreibweise aus dem Reisepass, damit die Übersetzung nicht Mohamed schreibt, wo der Pass Muhammad sagt. Weicht die Schreibweise auf dem Zeugnis dennoch ab, hilft eine kurze Anmerkung in der Übersetzung.
Aus der Praxis mit Zeugnissen aus der Region haben sich einige Hinweise bewährt:
- Syrien: Zeugnisse werden häufig zweisprachig ausgestellt, die englische Fassung enthält aber nicht immer alle Stempel und Vermerke. Übersetzt wird deshalb die arabische Fassung als maßgebliches Dokument
- Irak: Notenspiegel sind oft handschriftlich ergänzt oder tragen viele Stempel verschiedener Stellen. Alle müssen mit übersetzt werden, lassen Sie keine Seite weg
- Ägypten: Universitäten stellen neben dem Diplom eine eigene Bestätigung über Studiendauer, Fächer und Gesamtprädikat aus. Österreichische Hochschulen sehen diese gern, fragen Sie danach, bevor Sie den Antrag stellen
- Jordanien: Abschlüsse werden in der Regel zuerst vom jordanischen Hochschulministerium bestätigt, bevor das Außenministerium legalisiert. Diese Bestätigung erleichtert auch die Prüfung in Österreich
- Golfstaaten: Klären Sie, ob Ihr Abschluss von einer im Land akkreditierten Hochschule stammt oder vom Zweigcampus einer ausländischen Universität. Das beeinflusst, welches Land für die Überbeglaubigung zuständig ist
Sie brauchen beglaubigte Übersetzungen Ihrer Zeugnisse und Diplome für die Nostrifikation, die Bewertung oder die Berufsanerkennung? Schicken Sie uns alle Seiten als Scan oder Foto. Wir prüfen die Vollständigkeit und Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Stunden ein Angebot.
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